Beitritt

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Beiträge

Die Beiträge des Reit- und Fahrvereins Rodewald belaufen sich zur Zeit auf

Erwachsene:

Beitrag: 45,00 € pro Jahr
Hallennutzung: 150,00 € pro Jahr
Aufnahmegebühr: 60,00 €
Rentner ab 65 Jahre: 20,00 €


Kinder und Jugendliche:

Beitrag: 25,00 € pro Jahr
Hallennutzung: 60,00 € pro Jahr
Aufnahmegebühr: 25,00 €


Voltigierer:
65,00 € im Quartal

 

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Stand: 01.01.2019


Umgangs- und Verhaltensregeln für die Reithallenbenutzung

1. Machen Sie vor Betreten und Verlassen der Reitbahn auf sich aufmerksam “Tür frei?” lautet der allgemein übliche Ruf. Man wartet, bis die Antwort kommt: “Ist frei!" Jetzt können Sie die Bandentüren öffnen und ohne Gefahr den Hufschlag überqueren.

2. Bandentüren weit öffnen und leise schließen! Öffnen Sie die Tür stets ganz, denn Enge macht Angst. Außerdem besteht die Gefahr, daß sich das Pferd im Bereich des Hüftknochens verletzt oder mit dem Sattelzeug hängenbleibt. Leises Schließen der Bandentüren zeugt von Kameradschaft und Rücksichtnahme – auch Pferde lieben kein Türenschlagen!

3. Wenn es nicht möglich ist, daß Pferd außerhalb der Reitbahn zu satteln, so nutzen Sie dazu in der Bahn einen Platz an der Bande in der Nähe der Bandentür. Die Trense sollte möglichst auf dem Pferdetransporter bzw. im Stall angelegt werden. Hiermit wird verhindert, daß hektische Pferde sich beim Auftrensen plötzlich losreißen und dann in der Reitgruppe Unruhe und sogar einen Unfall durch Ausschlagen verursachen. Wird das Pferd in der Bahn aufgesattelt, so sollte der Sattel vorher in die Reithalle gebracht werden und daß Pferd beim Aufsatteln am Zügel festgehalten werden.

4. Wählen Sie zum Aufsitzen einen ruhigen Platz. Sind Sie allein, dann ist das die Mitte des nächstgelegenen Zirkels. Abteilungen sitzen mit ausreichendem Zwischenraum auf der Mittellinie auf. Junge oder unruhige Pferde sollen nach Möglichkeit von einem Helfer gehalten werden.

5. Hier sind die wichtigsten Regeln, um Zusammenstöße zu vermeiden:
- Dem Reiter auf der linken Hand gehört der Hufschlag!
- Trab und Galopp haben “Vorfahrt” vor Schritt und Halt. Also bei Schritt und Halt den Hufschlag frei machen.
- Ganze Bahn hat “Vorfahrt” vor Zirkel!
- Ist Handwechsel angeordnet, gehört der Hufschlag den Reitern auf der neuen Hand.
Pochen Sie niemals auf Ihr Recht. Rücksichtsvoll reiten ist besser und
sicherer!

6. Das Pferd braucht stets genügend Freiraum um sich herum. Wird es ihm zu eng, folgt es seinem natürlichen Instinkt und versucht, sich Freiraum zu schaffen (schlagen, ausbrechen). Deshalb ausreichend Abstand nach vorn (mindestens 2,50m) und genügend Zwischenraum zur Seite halten.

7. Grundsätzlich hat der Unterricht in den einzelnen Disziplinen Vorrang vor Einzelreiten, d.h. die Reithalle ist bei Unterricht von den Einzelreitern zu verlassen. In kleineren Abteilungen kann eine andere Entscheidung getroffen werden.

8. Ein Pferd sollten Sie nur auf einem Zirkel longieren und dabei den Hufschlag frei halten. So können andere Reiter den Hufschlag der ganzen Bahn nutzen. Das Longieren muß mit den anderen Reitern in der Bahn abgesprochen werden, sind zu viele Reiter in der Bahn, wird auf das Longieren verzichtet.

9. Alle Gegenstände die Sie während Ihrer Reitstunde in die Bahn geschafft haben, sind unverzüglich nach Ende der Reitstunde von Ihnen oder nach Absprache mit anderen Reitern, von denen aus der Reitbahn zu transportieren.

10. Das Freispringen von Einzelpferden ist nur bei leerer Reitbahn durchzuführen. Für mehrere Pferde kann die Reithalle, nach Absprache mit dem Vorstand, für längere Zeit gesperrt werden. Die Spiegel in der Reitbahn müssen abgedeckt werden. Freispringen und frei laufen lassen von Pferden erfordert eine besondere Vorsicht der betreuenden Personen. Diese haben dafür zu sorgen, daß das Pferd nicht durch Angst sich selbst, Personen oder Gegenstände gefährdet oder zerstört.

11. Behalten Sie den Überblick. Besonders als Einzelreiter sollten Sie auch die Umgebung mit beobachten. Um Unfällen vorzubeugen, dürfen Sie nicht mehrere Pferde frei in der Halle herum laufen lassen. Ebenfalls dürfen Sie die Reitbahn nicht als Auslaufmöglichkeit für Ihr Pferd ansehen. So sind alle weiteren spezifischen Eigenarten Ihres Pferdes wie wälzen, knabbern an Holzteilen usw. durch Ihre Vorsicht zu unterbinden. Sind durch Ihr Pferd Schäden entstanden, so ist die pflichtgemäße Meldung bzw. Behebung des Schadens eine Selbstverständlichkeit. Ebenso sind Hunde in der Reithalle an der Leine zu halten, da durch Geräusche hinter der Bande die Pferde leicht scheuen. Wenn Pferde in der Reitbahn sind, ist diese für Hunde gesperrt. Eine Selbstverständlichkeit ist es, daß Sie die Reitanlage pflegen, den Pferdeanhänger nicht auf dem Parkplatz abfegen, die Bande und den Zuschauerraum sauber halten und bei Arbeitseinsätzen mitarbeiten.

12. Diese Richtlinien wurden vom Vorstand des R. u. F. Rodewald im Februar 1992 ausgearbeitet. Bei groben Verstößen oder Beschwerden entscheidet der Vorstand über eine weitere Vorgehensweise im Sinne der Vereinssatzung. Ergänzt und korrigiert wurde diese Hallenordnung im Januar 1999 (bes. Pos. 11: Hunde in der Reitbahn).

Der Vorstand Rodewald, im Januar 1999

Nächste Termine

Nächster Termin:
- Reitturnier am 05.+06.08.2023 muss abgesagt werden
- 800-Jahr Feier Gemeinde Rodewald am 27.08.2023 an der Reithalle


Reithallenanschrift

Zieladresse für das Navi:
Duensing-Knop-Reithalle
Krummende 24
31637 Rodewald


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